Allwissender
Was gibt's Neues in INCOTERMS 2020
Änderungen seit 2020
Seit dem 1. Januar 2020 gilt die neue Version der INCOTERMS-Regeln (schon die sechste Revision). Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen und Modifikationen, die sie mit sich bringen.
Stärkere Betonung der Sicherheit
Die neuen Regeln legen mehr Gewicht auf die Sicherheitspflichten. So beinhaltet jede Lieferregel die Verpflichtung des Verkäufers, alle Sicherheitsanforderungen und Formalitäten im Zusammenhang mit dem Transport der Ware zum Bestimmungsort zu erfüllen, die von den Export-, Transit- oder Importländern verlangt werden können. Es gibt auch eine neue Verpflichtung für den Käufer, Unterstützung bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu leisten.
Ausstellen des Frachtbriefes (Bill of Lading) nach der Beladung bei der FCA-Bedingung
Bei der Lieferung von Waren ist es üblich, dass eine der Parteien (oder ihre Bank) das Ausstellen des Frachtbriefes gegen die Lieferung der Waren verlangt. Die Ausstellung des Frachtbriefes kann jedoch problematisch sein, wenn es dem Frachtführer durch den Transportvertrag untersagt ist, vor der Beladung der Ware den Frachtbrief auszustellen. Gemäß FCA-Bedingungen (Free Carrier – mit Lieferung kostenlos zum ersten Frächter) gilt, dass die Lieferung der Ware bereits abgeschlossen ist, bevor die Ware beladen wird. Daher kann es zu Situationen kommen, in denen der Verkäufer die Ware an den Spediteur liefert, aber erhält den benötigten Frachtbrief nicht.
Die INCOTERMS 2020 rechnen schon mit dieser Situation. Die FCA-Lieferbedingung ermöglicht neu dem Verkäufer und dem Käufer zu vereinbaren, dass der Käufer den Spediteur anweist, dem Verkäufer den Frachtbrief auszustellen. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, den Frachtbrief an den Käufer zuzustellen.
Unterschiedliche Versicherungsniveaus in CIF- und CIP-Bedingungen
Nach den bisherigen Regelungen verpflichteten die CIF- und CIP-Bedingungen den Verkäufer, die Ladung auf eigene Kosten mindestens im Umfang der Deckung der Level-C-Versicherungsklausel zu versichern. Diese Stufe stellt den engsten Deckungsumfang dar, da sie nur die explizit genannten Risiken abdeckt. Aber gemäß der neuen CIP-Lieferbedingung ist der Verkäufer verpflichtet, die Ladung mindestens im Umfang der Deckung der Level-A-Versicherungsklausel zu versichern, welche alle Risiken abdeckt, die nicht ausdrücklich in der Versicherungspolizze ausgeschlossen sind. Die CIP-Lieferbedingung ist damit jetzt für den Käufer günstiger geworden.
Namenänderung der Lieferbedingung DAT in DPU
In den neuen Regeln wurde der Name der Lieferbedingung DAT (Delivered at Terminal) in DPU (Delivered at Place Unloaded) geändert. Mit dieser Änderung soll die Tatsache hervorgehoben werden, dass der Bestimmungsort ein beliebiger Ort und nicht nur ein "Terminal" sein kann.
Berücksichtigung der Möglichkeit des Transports mit eigener Transporteinheit (FCA, DAP, DPU, DDP)
Die INCOTERMS 2010 haben angenommen, dass für den Transport der Ware vom Verkäufer zum Käufer immer ein unabhängiger Dritter eingesetzt wird. Die neuen Bedingungen rechnen jedoch bereits auch mit der Situation, dass der Käufer oder der Verkäufer den Transport der Ware selbst durchführen kann (bei FCA-, DAP-, DPU-, DDP-Bedingungen).